2.2.1. Die Abteilung Landschaft und Gewässer, Sektion Natur und Landschaft, des Departements Bau, Verkehr und Umwelt hat im April 1999 eine "Checkliste zur Beurteilung von Landschaftsveränderungen" herausgegeben, welche von den Departementen, vom Regierungsrat und vom Verwaltungsgericht methodisch regelmässig herangezogen wird, wenn es darum geht, die konkreten Landschaftsschutzinteressen gegenüber den beteiligten privaten und anderen öffentlichen Interessen abzuwägen. Zu den einzelnen in der Checkliste vorgesehenen Prüfungsphasen ergibt sich was folgt: 2.2.2.