c). Aufgrund der vorhandenen Faktorausstattung ist nach der unbestrittenen Beurteilung der Abteilung Landwirtschaft sowie der Koordinationsstelle Baugesuche, welcher sich der Regierungsrat anschliessen kann, davon auszugehen, dass eine längerfristig existenzfähige, bodenabhängige landwirtschaftliche Bewirtschaftung vorliegt und dass das zusätzlich geplante Silovolumen für die geplante Aufstockung der Milchproduktion betrieblich notwendig ist. Strittig und nachfolgend zu beurteilen bleibt jedoch, ob der Siloaufstockung am vorgesehenen Standort überwiegende Interessen entgegenstehen (Art. 34 Abs. 4 lit. b RPV).