{"Signatur": "AG_RR_001", "Spider": "AG_Gerichte", "Datum": "2006-04-05", "PDF": {"Datei": "AG_Gerichte/AG_RR_001_AGVE-2006-92_2006-04-05.pdf", "URL": "https://decwork.ag.ch/api/main/v1/de/decrees_pdf/3588", "Checksum": "8300d93307d5dc92647a31a5c1a8d6c9"}, "Scrapedate": "2025-08-25", "Num": ["AGVE_2006_92"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Regierungsrat 05.04.2006 AGVE_2006_92"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Regierungsrat 05.04.2006 AGVE_2006_92"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Regierungsrat 05.04.2006 AGVE_2006_92"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Regierungsrat "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Regierungsrat "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Regierungsrat "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufstockung von Hochsilobauten in der Landwirtschaftszone, umgeben von einer Landschaftsschutzzone.\n- Abwägung der landwirtschaftlichen Interessen an einer Silierung mittels Hochsilos gegenüber den Interessen des Landschaftsschutzes; Zumutbarkeit der Silierung mittels farblich angepassten Siloballen"}], "ScrapyJob": "446973/34/2362", "Zeit UTC": "25.08.2025 03:15:56", "Checksum": "aec9df821b4103144fd6e93ac642b7d4", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Aargau Regierungsrat 05.04.2006 AGVE_2006_92\nRegeste:\nAufstockung von Hochsilobauten in der Landwirtschaftszone, umgeben von einer Landschaftsschutzzone.\n- Abwägung der landwirtschaftlichen Interessen an einer Silierung mittels Hochsilos gegenüber den Interessen des Landschaftsschutzes; Zumutbarkeit der Silierung mittels farblich angepassten Siloballen\n\n2006 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 459\n\nI. Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht\n\n92 Aufstockung von Hochsilobauten in der Landwirtschaftszone, umgeben\nvon einer Landschaftsschutzzone.\n- Abwägung der landwirtschaftlichen Interessen an einer Silierung\nmittels Hochsilos gegenüber den Interessen des Landschaftsschutzes; Zumutbarkeit der Silierung mittels farblich angepassten Siloballen\n\nAus dem Entscheid des Regierungsrates vom 5. April 2006 i.S. A.P. gegen\nden Entscheid des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt/Gemeinderates F.\n\nAus den Erwägungen\n\n1. Betriebssituation und Bauvorhaben\nDer Beschwerdeführer bewirtschaftet auf dem \"R.-Feld\" in F.\neinen Landwirtschaftsbetrieb mit zurzeit knapp 48 ha Nutzfläche und\neinem Milchkontingent von rund 350'000 kg. Er zählt seinen Betrieb\nzu den leistungsstärksten Milchproduktionsbetrieben der Schweiz.\nIm Rahmen eines weiteren Entwicklungsschrittes möchte er die bisher produzierte Jahresmilchmenge auf neu etwa 420'000 kg aufstocken. Da er Milch nach den Grundsätzen und Leitideen einer\nHochleistungsstrategie produziert, ist er nach eigenen Angaben auf\ndie Futtergrundlage einer Ganzjahressilageration bester Qualität\nangewiesen. Um den erforderlichen zusätzlichen Siloraum zu schaffen, sollen die bestehenden drei Permastore-Silos aus glasbeschmolzenen blauen Stahlplatten mit zweimal 4,3 m und einmal 6,1 m\nDurchmesser von 14,0 m auf 20,5 m Höhe aufgestockt werden. Die\nHöhe von 20,5 m bezeichnet die Oberkante des Deckels. Dieser wird\nnoch zusätzlich überragt durch Sicherheitsgeländer und rohrförmige\ntechnische Einrichtungen in Zinkfarbe, die zumindest aus geringer\nDistanz gut wahrnehmbar sind.\n460 Verwaltungsbehörden 2006\n\n(…)\n2. Aufstockung der Siloanlage\n2.1. Zonenkonformität\nGemäss Art. 22 des Bundesgesetzes über die Raumplanung\n(Raumplanungsgesetz, RPG) vom 22. Juni 1979 dürfen Bauten und\nAnlagen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert\nwerden (Abs. 1). Voraussetzung einer Baubewilligung ist, dass die\nBauten und Anlagen dem Zweck der Nutzungszone entsprechen und\ndas Land erschlossen ist (Abs. 2). Die übrigen Voraussetzungen des\nBundesrechts und des kantonalen Rechts bleiben vorbehalten (Abs.\n3). In der Landwirtschaftszone sind gemäss Art. 16a Abs. 1 RPG\nBauten und Anlagen zonenkonform, die zur landwirtschaftlichen\nBewirtschaftung oder für den produzierenden Gartenbau nötig sind.\nArt. 34 Abs. 1 der Raumplanungsverordnung (RPV) vom 28. Juni\n2000 präzisiert, dass Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone\nzonenkonform sind, wenn sie unter anderem der bodenabhängigen\nBewirtschaftung dienen und wenn sie verwendet werden für die Produktion verwertbarer Erzeugnisse aus Pflanzenbau und Nutztierhaltung. Gemäss Art. 34 Abs. 4 RPV darf die Bewilligung jedoch nur\nerteilt werden, wenn die Baute oder Anlage für die in Frage stehende\nBewirtschaftung nötig ist (lit. a), der Baute oder Anlage am\nvorgesehenen Standort keine überwiegenden Interessen entgegenstehen (lit. b) und der Betrieb voraussichtlich längerfristig bestehen\nkann (lit. c).\nAufgrund der vorhandenen Faktorausstattung ist nach der unbestrittenen Beurteilung der Abteilung Landwirtschaft sowie der\nKoordinationsstelle Baugesuche, welcher sich der Regierungsrat\nanschliessen kann, davon auszugehen, dass eine längerfristig\nexistenzfähige, bodenabhängige landwirtschaftliche Bewirtschaftung\nvorliegt und dass das zusätzlich geplante Silovolumen für die geplante Aufstockung der Milchproduktion betrieblich notwendig ist.\nStrittig und nachfolgend zu beurteilen bleibt jedoch, ob der Siloaufstockung am vorgesehenen Standort überwiegende Interessen entgegenstehen (Art. 34 Abs. 4 lit. b RPV).\n2.2. Entgegenstehende Interessen des Landschaftsschutzes\n2006 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 461\n\n"}