Es kann stossend sein, eine vorsorglich aufgenommene Schülerin, die sich durch besondere Anstrengungen einen Verbleib in dieser Klasse zu erarbeiten erhofft und dabei nicht nur genügende sondern gute Leistungen erbringt, aus der Klasse wieder zu entlassen. Eine Mitberücksichtigung nachträglicher Leistungen lässt sich namentlich dort vertreten, wo der Übertritt nicht ausnahmslos eine bestandene Prüfung voraussetzt, sondern wo – wie dies vorliegend der Fall ist – auch ein prüfungsfreier Übertritt aufgrund einer Empfehlung der bisherigen Klassenlehrperson möglich ist und dementsprechend ein grosser Teil der Schülerinnen und Schüler ohne Aufnahmeprüfung in die gewünschte Schulstufe aufge-