Dabei sollen die Leistungsnoten nicht in erster Linie und allein für die Empfehlung als massgebend betrachtet werden, und die Eignung für die höhere Schulstufe ist weniger vom angelernten Wissen als von der gesamten geistigen Haltung her abzuklären. Zur prüfungsfreien Aufnahme in die Bezirksschule dürfen nur Schülerinnen und Schüler empfohlen werden, deren Verbleiben aus guten Gründen erwartet werden kann. Als Richtwert für einen prüfungsfreien Übertritt an die Bezirksschule gilt im Kanton Aargau praxisgemäss die Durchschnittsnote 5,0 in den Promotionsfächern. Einen Übertrittsanspruch lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.