SAR 401.100) fest, dass die Schulpflege über die Zuweisung der Schülerinnen und Schüler in Stufen und Typen entscheidet, wenn sich die Inhaber der elterlichen Sorge der Beurteilung der Schule nicht anschliessen können. Dies bedeutet erstens, dass der Übertritt von der Primarschule in die Bezirksschule entweder auf Empfehlung der Lehrperson oder aufgrund bestandener Übertrittsprüfung erfolgt,