123 Schulrecht. Übertritt von der Primar- in die Bezirksschule - Übertritt auf Empfehlung der Lehrperson oder aufgrund bestandener Übertrittsprüfung (Erw. 3.a). - Sind die Eltern mit der Empfehlung der Lehrperson nicht einverstanden, entscheidet die Schulpflege über den prüfungsfreien Übertritt (Erw. 3.a und 5). - Wird der verweigerte Übertritt in eine höhere Schulstufe aufgrund einer dagegen erhobenen Beschwerde vorsorglich gestattet, dürfen die dort erbrachten Leistungen für den Entscheid über die Beschwerde grundsätzlich nicht berücksichtigt werden; Ausnahmen von diesem Grundsatz (Erw. 6).