Sinne eines „Versuchsbetriebs“ festgestellt werden, welche Konzerte sich störend auf die Nachbarn auswirken. Im Sinne einer vorsorglichen Anordnung kann der Regierungsrat daher dem Antrag des Beschwerdeführers 2 zustimmen und für die Dauer des erstinstanzlichen Immissionsschutzverfahrens drei Anlässen pro Monat Erleichterungen im Sinne von Art. 4 der Schall- und Laserverordnung gewähren.