handlung ausgeführt, es sei ihm daran gelegen, den Betrieb im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften weiterlaufen zu lassen und nicht „kaputt zu machen“. Auch die anlässlich der Augenscheinsverhandlung anwesenden Anwohner und Anwohnerinnen schliessen gewisse Erleichterungen nicht von vornherein aus; nicht zuletzt kann so im 2005 Bau -, Raumplanungs- und Umweltschutz 585