So ist es dem Beschwerdeführer 2 dennoch möglich – wie im Rahmen des laufenden Verfahrens gewünscht – 3 Konzerte pro Monat durchzuführen. Und auch der geplanten dreimonatigen „Testphase“ mit einem Heavy-Metal-Konzert und mit einer bis zwei Funkdiscos steht mit diesen betrieblichen Auflagen nichts entgegen. Insofern liegt ein angemessener Ausgleich zwischen dem öffentlichen 584 Verwaltungsbehörden 2005