Vorliegend steht aufgrund der jahrelangen Reklamationen der Anwohner und Anwohnerinnen fest, dass diese hauptsächlich durch den Konzertbetrieb erheblich in ihrem Wohlbefinden gestört werden; auch der an der Augenscheinsverhandlung anwesende Akustiker sowie der Vertreter der Abteilung für Umwelt des Baudepartements teilen diese Ansicht. Derartige Einwirkungen sind der Nachtruhe und Erholung suchenden Anwohnerschaft zumindest nicht im bisherigen zahlenmässigen Ausmass zuzumuten. Der Stadtrat hat daher zu Recht im Sinne des Vorsorgeprinzips die Anzahl der Veranstaltungen für die Dauer des erstinstanzlichen Verfahrens im Sinne der Ziff.