gänzlich einzustellen hätte. Weiter kann bei unmittelbarer Anwendbarkeit dieser Grenzwerte der Lärmempfindlichkeit bzw. Lärmvorbelastung der Zone, in der die Immissionen auftreten, sowie der unbestrittenermassen kulturellen Bedeutung des O.-Saals (vgl. lit. ee hiernach) nicht oder nur eingeschränkt Rechnung getragen werden (vgl. Ziff. 4 der Richtlinien des „Cercle bruit“). ee) Dass sich die von den Bässen ausgehenden tiefen Frequenzen insbesondere nachts störend auf die in der Empfindlichkeitsstufe III befindliche Nachbarschaft auswirken, entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung.