Wie hoch die Lärmimmissionen nach der Realisierung verhältnismässiger baulicher und betrieblicher Massnahmen sein können, sei Gegenstand zusätzlicher Abklärungen und könne heute nicht gesagt werden. Unter diesen Umständen macht es von vornherein wenig Sinn, die Richtlinie des „Cercle bruit“ vorliegend - zumindest zum jetzigen Zeitpunkt - anzuwenden, zumal der Betrieb im Sinne vorsorglicher Anordnungen tatsächlich gewisse Beschränkung zu gewärtigen hat und demnach nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass selbst die Vorinstanz diese Richtlinie noch anwenden würde (vgl. lit. ee hiernach).