2005 S. 46, in welchem die Anwendbarkeit dieser Richtlinie verneint wird bei einem Musikfest, das lediglich an einigen Tagen im Jahr stattfindet). Er gesteht zudem ein, dass mit Betriebseinschränkungen (Einschränkungen der Anzahl Anlässe und zeitliche Reduktion der Konzerte) die Grenzwerte der Richtlinie des „Cercle bruit“ gar nicht eingehalten werden können; auch mit einer Reduktion der Lautstärke als Betriebseinschränkung könnten die verfügten Grenzwerte aus der Sicht des Stadtrats X. wohl kaum eingehalten werden, da das Mass der Überschreitung u.a. infolge der geringen Schalldämmung der Gebäudehülle zu hoch sei.