bruit“) ab und legt dementsprechend die Grenzwerte für Luftschall auf 40 dB(A) – zwischen 22.00 und 07.00 Uhr – bzw. 45 dB(A) – zwischen 19.00 und 22.00 Uhr – fest (Werte für Neuanlagen). Bei der Richtlinie des „Cercle bruit“ handelt es sich um einen Entwurf zum Sammeln von Praxiserfahrungen. Sie ist zugeschnitten auf den Betrieb öffentlicher Lokale und gilt analog auch für die Beurteilung der Lärmbelastung im Zusammenhang mit Räumlichkeiten, in denen regelmässig Musik gespielt wird.