Wie in Erw. 5 lit. c ausgeführt, erteilte der Stadtrat X. im Jahre 1981 eine Baubewilligung zur Nutzung des O.-Saals als Grafikeratelier. Ein Nutzungsänderungsgesuch in einen Saal für kulturelle Anlässe wurde unbestrittenermassen nie gestellt bzw. beurteilt, obwohl der Stadtrat X. seit ca. 1984/85 davon Kenntnis hatte bzw. haben musste, dass der O.-Saal in diesem Sinne - anlehnend an die frühere altrechtliche Nutzung als eigentlicher Tanzsaal, welche allerdings in den 1970er Jahren unterbrochen wurde - genutzt wurde. Seit 1982 führt der Beschwerdeführer 2 im O.-Saal einen Kulturbetrieb mit verschiedensten Konzerten, Discos, Theaterveranstaltungen, Lesungen usw.