6 hiernach); indes können diesbezügliche Massnahmen (wie z.B. betriebliche Einschränkungen) auf dem Weg eines (repressiven) Immissionsschutzverfahrens allein gestützt auf die Umweltschutzgesetzgebung des Bundes getroffen werden; der Stadtrat X. und die Anwohnerschaft sind zur Wahrung der Immissionsschutzinteressen nicht auf ein Baubewilligungsverfahren angewiesen. Zum Schutz der Besuchenden verteilt der Beschwerdeführer 2 im Übrigen offenbar gratis Gehörschutzpfropfen (vgl. auch Art. 4 Abs. 2 der Schall- und Laserverordnung). (…) 6. Materielles / Einschränkungen des Kulturbetriebs a) Allgemeines