die in der jüngeren Vergangenheit erfolgte Verlagerung der gespielten Musikarten u.a. auf „härtere“ Musikstile stellt keine baurechtlich relevante Nutzungsänderung dar, zumal damit nicht zwingend eine Erhöhung der Lautstärke und der Immissionen verbunden ist, wie auch der vom Stadtrat X. beigezogene Akustiker bestätigte. Zwar trifft es zu, dass einige der durchgeführten Veranstaltungen in lärmschutzrechtlicher Hinsicht den Rahmen des Zulässigen übertreffen und die Anwohner und Anwohnerinnen in dieser Hinsicht vom anlässlich der Augenscheinsverhandlung anwesenden Akustiker als sehr tolerant bezeichnet werden (vgl. Erw. 6 hiernach);