Stahlträger für Beleuchtungskörper, Sanieren der Gipserarbeiten, Ergänzen fehlender Stuckaturen, Farbkonzept in Anlehnung an ursprüngliche Farbgebung, Parkettboden abschleifen, beizen und ölen, Sanieren der alten Flügeltüren und Beschläge) – welche offenbar vom Stadtrat X. mit einem Beitrag von rund Fr. 15'000.-- unterstützt wurden – und die damit verbundene Frage einer diesbezüglichen nachträglichen Baubewilligungspflicht bilden nicht Gegenstand der angefochtenen Verfügung. Auch der seit 1989 im O.-Saal bestehende Barbetrieb, für den 1998 ein neuer Korpus installiert wurde, bildet offenbar nicht Gegenstand der angefochtenen Verfügung, wird