Aussage des Stadtrats X. denn auch nur die Musikkonzerte, bei denen Lärmwerte erreicht würden, wie sie im Lärmgutachten vom 20. Dezember 2004 (vgl. Erw. 6 hiernach) festgestellt worden seien. Der Beschwerdeführer 2 entgegnet, dass sich auch die Konzertveranstaltungen seit Beginn des Kulturbetriebes vor rund 23 Jahren zahlenmässig praktisch immer in einem ähnlichen Rahmen bewegt hätten. Im vorliegenden Fall fällt auf, dass sich die Nachbarn erstmalig im Jahre 1989 gegen die Immissionen zur Wehr gesetzt haben und zwar im Zusammenhang mit Musikkonzerten.