bb) Der Stadtrat X. stellt sich auf den Standpunkt, dass sich der Kulturbetrieb im Laufe der Zeit stark gewandelt habe, bis endlich seit ca. 2002 fast ausschliesslich nur noch sehr lärmintensive, „harte“ Konzerte abgehalten worden seien, welche gesundheitsgefährdende Schalleinwirkungen gemäss der Verordnung über den Schutz des Publikums von Veranstaltungen vor gesundheitsgefährdenden Schalleinwirkungen und Laserstrahlen (Schall- und Laserverordnung) vom 24. Januar 1996 mit sich brächten. Diese neuen Musikstile („Heavy metal“ und dergleichen) hätten zu einer massiven Verschärfung der Situation geführt.