Im Jahre 1981 bewilligte der Stadtrat X. die Nutzung des bestehenden O.-Saals als „Grafikeratelier“, ohne die bisherige Nutzung anzugeben. Eine Aufnahme dieser neuen Nutzung erfolgte allerdings nie; vielmehr vermietete die Beschwerdeführerin 1 dem Kulturverein O. den Saal mit dem Zweck, diesen als „Tanzsaal“ benützen zu dürfen. Seit 1982 führt der Beschwerdeführer 2 darin einen Kulturbetrieb, welcher sich vorwiegend an ein jugendliches Publikum richtet. Angeboten werden seit jeher nebst verschiedensten Konzerten und Discos etwa auch Theaterveranstaltungen, Lesungen oder Themenanlässe. Seit 1984 unterstützt die Stadt X. den Kulturverein mit finanziellen Beiträgen.