662 ZGB - zur Folge, dass der ursprünglich widerrechtliche Status einer Baute oder einer Nutzung in einen rechtmässigen übergeht, es sei denn bei einer schwerwiegenden Verletzung öffentlicher Interessen bzw. zur Abwehr konkreter Gefahren für Polizeigüter: Eine Verjährung oder Verwirkung des Beseitigungsanspruchs ist dann ausgeschlossen, wenn der gesetzwidrige Zustand andauert und dadurch eine Gefahr geschaffen wird, die von den Behörden durch die Anwendung des Polizeirechts gerade vermieden werden soll; Massnahmen zur Abwehr von konkreten Gefahren für Polizeigüter dürfen von den Behörden jederzeit getroffen werden (vgl. BGE 107 Ia 121 ff., 114 Ib 54; RRB Nr. ...).