25 USG und Art. 7 LSV, die ein Immissionsniveau einzuhalten hat, bei welchem nach richterlicher Beurteilung höchstens geringfügige Störungen auftreten. Gewährung von Erleichterungen wegen überwiegendem öffentlichem Interesse an der Anlage (Erw. 6b). - Gewährung von Erleichterungen gemäss Art. 4 der Schall- und Laserverordnung zur Vermeidung einer übermässigen Einschränkung des Kulturbetriebes (Erw. 6c). Aus dem Entscheid des Regierungsrates vom 17. August 2005 i.S. Genossenschaft O. und Kulturverein O. gegen Stadtrat X. Aus den Erwägungen: