Wie das Baudepartement anlässlich des Augenscheins einräumte, ist die Erstellung eines getrennten Zugangs innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens nur unter grossen Einschränkungen des Wohnkomforts im Erdgeschoss möglich, da der Zugang zu einzelnen Zimmern nur über ein Drittzimmer möglich wäre. Die Schaffung von "gefangenen" Zimmern kann kaum als Verwirklichung einer zeitgemässen Wohnnutzung bezeichnet werden.