einer Lukarne gerechtfertigt. Eine andere Lösung innerhalb der bestehenden Kubatur ist nicht realistisch. Dasselbe gilt für die beantragte Aussentreppe. Nachdem die Vorinstanz die Realisierung von zwei voneinander getrennten Wohneinheiten zulässt, verlangt eine zeitgemässe Wohnnutzung auch getrennte Zugänge. Wie das Baudepartement anlässlich des Augenscheins einräumte, ist die Erstellung eines getrennten Zugangs innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens nur unter grossen Einschränkungen des Wohnkomforts im Erdgeschoss möglich, da der Zugang zu einzelnen Zimmern nur über ein Drittzimmer möglich wäre.