an eine Wohnbaute nicht genügt und deshalb auch nicht zu Wohnzwecken vermietet oder verkauft werden könnte". dd) Vorliegend beträgt die anrechenbare Bruttogeschossfläche gut 200 m2. Dass bei diesen grosszügigen Verhältnissen zwei Badezimmer zu einer zeitgemässen Wohnnutzung gehören, kann nicht ernsthaft in Abrede gestellt werden. Das bereits heute bestehende Bad im Erdgeschoss sowie die eine Toilette im Untergeschoss vermögen diesen Ansprüchen nicht zu genügen. Die vorhandenen Raumverhältnisse liessen zwar ohne weiteres den Einbau eines Bades innerhalb der bestehenden Kubatur zu.