VRPG zur Anwendung gelangen. 4. a) Da davon auszugehen ist, dass der Revers durch den Gemeinderat F. beseitigt werden wird, ist erstellt, dass es sich vorliegend grundsätzlich um eine nach raumplanungsrechtlichen Gesichtspunkten erhaltenswerte Bausubstanz handelt. Es ist daher zu prüfen, ob beim vorliegenden Bauprojekt die übrigen fünf Voraussetzungen vorliegen, die nach Art. 24d Abs. 3 lit. a – e RPG notwendig sind, damit eine Bewilligung nach Abs. 1 erteilt werden darf. Die Nutzung als Wohnhaus im Zusammenhang mit der Führung eines Landwirtschaftsbetriebes (Gemüseanbau) ist vor 9 Jahren definitiv aufgegeben worden: