Die in der Fläche reduzierte Parzelle 1951 steht immer noch im Eigentum der Beschwerdeführerin. c) Die P. L. AG führte im W.-Areal und im angrenzenden Bereich des Industriegebietes (…), Betriebserhebungen durch. Dabei stellte sie fest, dass die W. AG früher Perchlorethylen-Entfettungs- anlagen betrieben hatte, wobei während der 70er-Jahre ein jährlicher Verbrauch an Perchlorethylen von mehreren Tonnen anzunehmen ist. Einen weiteren Betrieb, welcher Perchlorethylen verwendete und für die festgestellte Verschmutzung des Grundwassers im betreffenden Gebiet in Frage kommt, konnte die P. L. AG nicht ausfindig machen.