RRB Nr. 890 vom 23. Juni 2004 i.S. O.). Auch künftig wird der Regierungsrat in ähnlichen Fällen nicht mehr darauf verzichten, den Einwohnergemeinden Verfahrenskosten aufzuerlegen, da sie durch das kompetenzwidrige Handeln ihrer Gemeinderäte Beschwerdeverfahren verursachen. 2004 Stimm- und Wahlrecht 505 X. Stimm- und Wahlrecht 129 Bezirkswahlen; sind im ersten Wahlgang weniger wählbare Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, so ist keine Nachmeldefrist von 5 Tagen nach § 30a Abs. 1 GPR anzusetzen, sondern eine Urnenwahl durchzuführen.