In letzter Zeit häufen sich Fälle, in denen Gemeinderäte trotz klaren rechtlichen Verhältnissen im Bereich der umweltschutzrechtlichen Vorschriften - insbesondere der NISV - Baugesuche abweisen, wobei sie die von den kantonal zuständigen Fachstellen erteilten Zustimmungen übergehen. Obschon dem Regierungsrat die Bedenken der Bevölkerung und der Gemeinderäte bekannt sind, kann es nicht angehen, dass die zuständigen Baubewilligungsbehörden ihre Kompetenzen überschreiten, das Recht bewusst nicht anwenden und damit die Verantwortung aus der ihnen übertragenen Entscheidungsbefugnis nicht wahr nehmen.