„Wie Sie wissen, wird die teilrevidierte Schutzbautenverordnung zusammen mit den übrigen Zivilschutzerlassen voraussichtlich auf den 1. Januar 1995 in Kraft treten. Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und eines rechtskonformen Übergangs sind Bauten, mit deren Arbeiten ab dem 1. Januar 1995 begonnen wird, bereits nach der Verabschiedung der Verordnungsänderung durch den Bundesrat, welche auf Mitte Oktober zu erwarten ist, gemäss den Bestimmungen der reduzierten Schutzraumbaupflicht zu beurteilen und zu genehmigen.“ 3. a)