Die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz hätte auch sofort einen Ersatzbeitrag von Fr. 51'410.– für 106 Schutzplätze zu Fr. 485.– verfügen können. Nachdem dem Stadtrat B. der Baubeginn per 2. Dezember 2002 angezeigt worden war, hat er denn auch der Beschwerdeführerin am 13. Dezember 2002 gleich Rechnung für einen Ersatzbeitrag in der genannten Höhe gestellt (vgl. ...). Zu diesem Zeitpunkt bestanden also seitens der Behörden keine Zweifel an der Schutzraumbaupflicht und der Ersatzbeitragspflicht.