Gemäss der unangefochten in Rechtskraft erwachsenen Verfügung der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz vom 30. August 2001 war die Sicherheitsleistung für 106 Schutzplätze aber vor Baubeginn zu entrichten und diesen Baubeginn plante die Beschwerdeführerin für anfangs Dezember 2002, also zwar nur einen Monat, aber eindeutig vor dem damals angenommenen Inkraftsetzungstermin des neuen Rechts 1. Januar 2003 (vgl. Bauprogramm Nordhaus vom 20. November 2002, ...).