Dies geschah offenbar in der falschen Annahme oder Hoffnung, beim voraussichtlichen Inkrafttreten des neuen Rechts am 1. Januar 2003 unterstehe das Bauprojekt nicht mehr der Schutzraumbaupflicht und es werde auch kein Ersatzbeitrag fällig. Gemäss der unangefochten in Rechtskraft erwachsenen Verfügung der Abteilung