2004 Bevölkerungsschutz 479 Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz - keine Übergangsbestimmungen, welche diese Frage regeln. 2. a) Als die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz am 14. Januar 2003 die angefochtene Verfügung erliess und die in Rechtskraft erwachsene Sicherheitsleistung gemäss Verfügung vom 30. August 2001 zur vorläufigen Sicherstellung des Ersatzbeitrages für die definitive Befreiung vom Schutzraumbau in eine definitive Ersatzabgabe umwandelte, weil die erwarteten Übergangsbestimmungen nicht erlassen waren, von der Baubewilligung aber schon Gebrauch gemacht worden war, stand das neue Recht noch nicht in Kraft.