Geschäftshäuser, mit deren Bau während der Geltungsdauer des Schutzbautengesetzes vom 4. Oktober 1963 begonnen wurde, unterstehen daher gemäss diesem der Schutz- raumbau- bzw. Ersatzabgabepflicht, auch wenn sie erst nach dem Inkrafttreten des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes vom 4. Oktober 2002, d.h. nach dem 1. Januar 2004, bezogen wurden. - Umwandlung einer Sicherheitsleistung für die Erfüllung der Schutzraumbaupflicht in einen Ersatzbeitrag. Aus dem Entscheid des Regierungsrates vom 5. Mai 2004 i.S. G.G. AG gegen Gesundheitsdepartement. Aus den Erwägungen: