Genau dies ist Sinn und Zweck der weiteren Hilfe. In dem Sinne ist denn auch darauf hinzuweisen, dass die Opferhilfestelle Aargau / Solothurn aus guten Gründen die Beschwerdeführerin bereits im Rahmen der Soforthilfe an die genannte Kinesiologin überwiesen hat und es im vorliegenden Fall um die Fortsetzung der bereits begonnenen Behandlung geht. 2004 Bevölkerungsschutz 477 VII. Bevölkerungsschutz