der Regierungsrat beispielsweise in einem Entscheid aus dem Jahre 1996 als weitere Hilfe i.S. des OHG einen fünfwöchigen Aufenthalt in einer Hofgemeinschaft, deren Mitarbeitende nicht über eine psychiatrische oder psychotherapeutische Ausbildung verfügen, für das Opfer einer sexuellen Ausbeutung anerkannt (vgl. RRB Art. Nr. ...). Die Kinesiologin U. F.-H. führt in ihrem Schreiben an die Operhilfe Aargau / Solothurn vom 17. August 2003 (...) aus, Therapieziel sei die Verarbeitung der seelischen Verletzungen, zugefügt durch ihren Ehemann;