, muss die weitere Hilfe wirksam sein. Die von der Opferhilfestelle Aargau / Solothurn selbst ausgewählte U. F.-H. verfügt über eine Bewilligung des Kantons Solothurn als "Therapeutin der Erfahrungsmedizin in Kinesiologie" (vgl. ...). Gemäss der solothurnischen Vollzugsverordnung zum Gesundheitsgesetz vom 28. Juni 1999 unterliegt die selbständige Berufstätigkeit von Heilpersonen der Bewilligungspflicht (vgl. § 2 Abs. 1). Therapeutinnen und Therapeuten der Erfahrungsmedizin sind Heilpersonen, die therapeutisch eine oder mehrere Methoden anwenden, wie Akupressur, Atemtherapie, Heileurythmie, Shiatsu oder Bioresonanz.