Diese Empfehlung bildet eine wichtige Beurteilungsgrundlage für den anschliessenden Entscheid der Strafvollzugsbehörde z.B. über Vollzugslockerungen. Es ist daher wichtig, dass eine entsprechende Empfehlung der - korrekt zusammengesetzten - Fachkommission vorliegt; der Regierungsrat kann und will hierauf nicht verzichten. Der Mangel in der Zusammensetzung des Fachgremiums kann nicht mit dem Hinweis auf die dem Regierungsrat zustehende Ermessenskontrolle geheilt werden. 2004 Schulrecht 469 V. Schulrecht