Diese Fachpersonen verfügen bezüglich der äusserst schwierigen Beurteilung der von Straftätern und Straftäterinnen ausgehenden Gefahren über das notwendige Expertenwissen und über besondere Erfahrungswerte. Eine interdisziplinäre Diskussion ermöglicht es, gemeingefährliche Straftäter und Straftäterinnen als solche zu erkennen und deren Entwicklung während des Vollzugs zu beobachten und die notwendigen Massnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit abzuklären. Diese Empfehlung bildet eine wichtige Beurteilungsgrundlage für den anschliessenden Entscheid der Strafvollzugsbehörde z.B. über Vollzugslockerungen.