Bei der dem angefochtenen Entscheid zugrunde liegenden Empfehlung der Fachkommission vom (...) handelt es sich um ein Beratungsergebnis von einem durchwegs aus Fachleuten aus den verschiedenen Bereichen der Strafverfolgung, der Justiz, des Strafvollzugs, der Psychiatrie und der Opferhilfe zusammengesetzten Gremium. Diese Fachpersonen verfügen bezüglich der äusserst schwierigen Beurteilung der von Straftätern und Straftäterinnen ausgehenden Gefahren über das notwendige Expertenwissen und über besondere Erfahrungswerte.