Der Gemeinderat W. bewilligte am 8. April 2002 das Baugesuch der Eheleute A. für den Anbau einer Doppel-Fertiggarage mit der Auflage, dass der auf dem Dach dieses Anbaus vorgesehene Sitzplatz auf die Fläche der ersten Garage zu beschränken sei (Auflage 1g); die zweite Garage müsse daher mit Blumentrögen oder einem