122 Wiedererwägung von Auflagen einer Baubewilligung; Flachdachnutzung einer Klein- und Anbaute. - Anspruch auf Wiedererwägung einer Baubewilligungsauflage; Öffnung des Rechtsmittelwegs, wenn der Gemeinderat trotz fehlendem Anspruch auf das Begehren eintritt (Erw. 4). - Wird das Flachdach einer Klein- und Anbaute wie ein Balkon genutzt, gelten in Bezug auf Breite (Fassadendrittel) und Abstand dieselben Vorschriften wie für Balkone (§ 2 ABauV) (Erw. 6/7a). Aus dem Entscheid des Baudepartements vom 19. März 2004 i.S. A. Aus dem Sachverhalt: