2. a) Die Koordinationsstelle Baugesuche des Baudepartementes hat die Abweisung des Baugesuchs im Wesentlichen damit begründet, dass eine Abbaubewilligung nach kantonaler Praxis nicht "auf Vorrat" erteilt werden könne; eine erteilte Bewilligung erlösche gemäss § 65 BauG denn auch bei Nichtgebrauch innert 2 Jahren seit Rechtskraft. (...) b) (...) c)