120 Gültigkeitsdauer einer Baubewilligung; Projektänderungen. - Der Baubeginn muss innerhalb der Gültigkeitsdauer einer Baubewilligung erfolgen; hernach dauert die Geltung der Baubewilligung aber grundsätzlich bis zur Bauvollendung fort. - Bei wesentlichen Projektänderungen müssen diese innert zweier Jahre nach Rechtskraft des Projektänderungsentscheides in Angriff 2004 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 445