ferner Bernische Verwaltungsrechtssprechung [BVR] 1998, S. 438). Jedenfalls geht es auch nach neuem Raumplanungsrecht nicht an, zusätzlichen Wohnbedarf dadurch zu erzeugen, dass bestehende Wohnungen an Nichtlandwirte vermietet oder im Wohnrecht abgegeben werden (vgl. Schweizerische Vereinigung für Landesplanung [VLP], Raum & Umwelt, Begriffe zum Bauen ausserhalb der Bauzone, August 2000, S. 57 f.).