Die bestehende Wohnfläche verteilt sich auf zwei Wohnungen, wobei die Betriebsleiterwohnung durch den Beschwerdeführer bewohnt wird und der Altenteil an nicht auf dem Betrieb des Beschwerdeführers bzw. in der Betriebsgemeinschaft arbeitende Personen vermietet ist. Sollte tatsächlich die Wohnsitznahme des Betriebsleiters auf dem Hof des Beschwerdeführers erwünscht und 444 Verwaltungsbehörden 2004