Alleine im Jahr 2003 kam es zu sechs Anwendungsfällen. Der Regierungsrat bestätigte zudem mit Entscheid Nr. (...) vom 3. September i.S. (...), S. 3, die geltende Praxis. Diese ist denn auch dem Verfasser des Betriebskonzeptes bekannt. d) Der eingelebten Praxis von Verwaltungsbehörden und Gerichten kommt grosses Gewicht zu. Das Gleichheitsprinzip und der Grundsatz der Rechtssicherheit verlangen, dass an einer Praxis in der Regel festgehalten wird.